Hintergrund und Ziele des AK Gegenwind

Einige Bürger Rottenbauers haben in 2009 eher zufällig aus einem Artikel der Mainpost entnommen, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom dd.mm.yyyy beschlossen hat, eine Vorrangfläche zur Windkraftnutzung auf dem Gebiet zwischen B19, Lindflurer Straße, Y-Spange und Neubaugebiet Rottenbauer auszuweisen (siehe Abbildung 1).

Daraufhin haben sich einige der Bürger zusammen „gerottet“, um gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen in einer derart geringen Distanz zum Wohngebiet vorzugehen. Bei den ersten formlosen Treffen wurde beschlossen, eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Gegenwind“ ins Leben zu rufen, die als wesentliche Aktionen einen Flyer zum Gegenstand hatte, der in einer konzertierten Aktion mit dem Bürgerverein Heuchelhof e.V. den möglicherweise betroffenen Haushalten in Rottenbauer und Heuchelhof zugestellt wurde. In dem Flyer ging es im Kern um den Aufruf, zu einer Informationsveranstaltung auf dem Parkplatz vor dem OBI zu kommen, um einerseits die Bürger zu informieren und andererseits einen Austausch und eine konstruktive Diskussion von Befürwortern und Gegnern von Windkraftanlagen in Rottenbauer zu ermöglichen. Es wurden Unterschriften von Bürgern gesammelt, die sich der Bürgerinitiative anschließen wollten.

Die Initiatoren haben sich daraufhin zusammen gesetzt und verschiedene Teilprojekte beschlossen, welche sich mit folgenden Themen beschäftigt haben:

  • Aufklärung des Stadtrates bezüglich der Abstandflächen, die in anderen Bundesländern gelten / Verantwortlich Kurt Egreder
  • Vogelschutz / Silke Hickel
  • Wasserschutz / Ralph Woith
  • Landschafts- und Naturschutz / Marga Hutter
  • Gefährdung durch Eiswurf / Uwe Sponholz
  • Gesundheitliche Gefährdung des Menschen / Holger Czenskowski
  • Gefährdung von Tieren / Susanne Guckenberger
  • Wertminderung von Grundstücken / Michael Müßig und Kurt Egreder
  • Verfahrensfehler / Hermann Hiller
  • Alternative Energiegewinnung / Bernd Kerschke
  • Funkfeuer Flugverkehr / Sybille Hiller

An dieser Stelle sei allen Beteiligten für ihre Initiative gedankt.

Im Herbst 2009 wurde dann die Idee geboren, nicht nur eine Bürgerinitiative, sondern einen Bürgerverein Rottenbauer zu gründen, da festgestellt wurde, dass es noch mehr Projekte in Rottenbauer gibt, für die es sich lohnt, die Bürger zu informieren und zu mobilisieren. Dementsprechend wurde die Bürgerinitiative zum Arbeitskreis des Bürgervereins Rottenbauer e.V.

Das grundlegende Ziel des Arbeitskreises ist es, die Bürger Rottenbauers über die geplante Vorrangfläche an der B 19 zu informieren und darauf hinzuwirken, dass die Vorrangfläche aufgrund des geringen Abstandes zu bewohnten Gebieten fallen gelassen wird. Desweiteren hat es sich der Arbeitskreis zum Ziel gesetzt, den Stadtrat und den regionalen Planungsverband mit Informationen zu versorgen, welche die Erhöhung der Mindestabstände von WKAs zu bebauten Gebieten nahe legen.

Status Quo

Aufgrund der hervorragenden Arbeit unseres Mitgliedes Kurt Egreder ist es erstmals in Deutschland gelungen, eine tabellarische Zusammenfassung der heute gültigen Abstandregelungen in ganz Deutschland übersichtlich zusammenzufassen. Das von ihm erstellte Dokument wurde dem Stadtrat und dem regionalen Planungsverband zugänglich gemacht. Darüber hinaus hat Kurt Egreder mit vielen Stadträten und dem Vorsitzenden des Planungsverbandes persönlich gesprochen, um ihnen die Ergebnisse zu präsentieren. Im Wesentlichen geht aus der Tabelle hervor, dass Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Regelung hat und dass sich die meisten Kommunen den veralteten Abstand von 800 Metern zu bebauten Gebieten ansetzen. Ander Bundesländer haben die Abstandregelungen dagegen den größer gewordenen WKAs angepasst und liegen heute bei 1.000 bis 1.300 Metern (oder alternativ bei dem 10fachen der Nabenhöhe der WKA).

Sowohl die CDU als auch die SPD haben einen Antrag gestellt, den Abstand zu WKAs im Stadtrat neu zu diskutieren.

Der regionale Planungsverband hat ebenfalls vor, auf seiner nächsten Sitzung die Abstände auf der Basis der Arbeiten von Kurt Egreder eventuell neu zu regeln und dann auf alle bisher definierten Vorrangflächen anzuwenden.

Es gibt zudem einen Schriftverkehr zwischen dem Bundesluftfahrtamt, dem regionalen Planungsverband und dem Stadtrat, dass die ausgewiesene Vorrangfläche an der B 19 nicht umsetzbar sei, da die WKAs das Funkfeuer für den Flugverkehr, das an der Lindflurer Straße steht, stören würde.

Der Arbeitskreis hat entschieden, alle weiteren oben genannten Themen nicht weiterzuverfolgen.

Wir werden Sie darüber informieren, sobald es zu den Abstandsflächen oder dem Funkfeuer Entscheidungen gibt, welche die Vorrangfläche an der B 19 betreffen.